AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind Vertragsbestandteil.
Abweichungen davon sind nur wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag gilt erst dann als zu Stande gekommen, wenn das Angebot schriftlich bestätigt wird. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2. Preise

Die Preise von Herrn Gorjunkow gelten ab Werk. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen (Tagespreis) berechnet. Zu den Preisen hinzu kommen die Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie Verpackungs- und Versandkosten.

Die Preise enthalten nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Abschluß oder Durchführung des Auftrages entstehende Steuern, Gebühren, Zölle oder ähnliche Abgaben. Wird Herr Gorjunkow zu solchen Abgaben herangezogen, ist der Besteller verpflichtet, diese Aufwendungen zu erstatten.

Falls nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Bonität des Vertragspartners nachhaltig beeinflussen, kann sie nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Vorkasse verlangen.

3. Versand, Verpackung

Alle Preise verstehen sich ab 97633 Sulzfeld. Die übliche Verpackung ist nicht im Preis enthalten. Der Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Soll die Ware auf Verlangen des Käufers in das Zoll-Ausland exportiert werden, übernimmt der Käufer die Gefahr für den Versand. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung das Lager verlassen hat.

4. Lieferzeiten

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die Herrn Gorjunkow die Produktion wesentlich erschweren oder unmöglich machen (beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung, Feuerschäden auf Grund dieser Umstände) hat Herr Gorjunkow auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen ihn vielmehr, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder nach ihrer Wahl wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen hat der Kunde bei Lieferverzug eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er vom Vertrag insoweit zurücktreten, als die Ware nicht bis zum Fristablauf auch teilweise hergestellt und als Versand bereit gemeldet ist. Herr Gorjunkow ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Gewährleistungsansprüche

Der Kunde hat gelieferte Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Eingang am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Herrn Gorjunkow muss Gelegenheit gegeben werden, den gerügten Mangel zu überprüfen. Bei von Herrn Gorjunkowder zu vertretenden Material- oder Ausführungsfehlern kann diese nach ihrer Wahl den Mangel kostenlos beseitigen oder Ersatz liefern. Ist sie zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, gerät sie damit in Verzug oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden -gleich aus welchen Rechtsgründen- insbesondere Anspruch auf Ersatz für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet Herr Gorjunkow insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Besteller gerade gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.
Drei Monate nach Eingang der Ware beim Kunden können Gewährleistungsansprüche nicht mehr erhoben werden.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten unbeschadet der Rechtsnatur der Ansprüche nicht in den Fällen, in denen die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fahrlässiger Verletzung von Kardinal- oder vertragswesentlichen Pflichten beruht. Haftungsausschlüsse nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gewährleistungsansprüche gegen Herrn Gorjunkow stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt im Verhältnis zu Herrn Gorjunkow als vorbehaltslose Annahme. Stellt der Kunde die Materialien zur Bearbeitung durch Herr Gorjunkow zur Verfügung, so hat er zu überprüfen, ob die zu bearbeitenden Materialien für das Verfahren des Wasserstrahlschneidens geeignet sind. Für Mängel, die an dem Werk durch die Ungeeignetheit des Materials bedingt sind, übernimmt Herr Gorjunkow keine Haftung. Eine Überprüfung der Materialien, welche auf die Geeignetheit mit einer Wasserstrahlschneidanlage bearbeitet zu werden, findet nicht statt.

6. Toleranzen

Produktionsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig. Herr Gorjunkow behält sich das Recht vor, jederzeit technisch oder wirtschaftliche sinnvolle Konstruktionsänderungen auch dann vorzunehmen, wenn der Vertrag über die betreffenden Waren bereits abgeschlossen ist. Für übersandte Muster und Vorlagen wird bei Verlust, Beschädigung oder Bruch kein Ersatz geleistet.

7. Eigentumsvorbehalt

Herr Gorjunkow behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche vor. Dies gilt auch dann, wenn der Preis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltsgut oder auf abgetretene Forderungen hat der Kunden unverzüglich mitzuteilen. Kosten von Inter- ventionen trägt der Kunde, wenn der Dritte diese Kosten nicht erstattet.
Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Kunden wird stets für Herrn Gorjunkow vorgenommen. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen, Herrn Gorjunkow nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt sich Herr Gorjunkow das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstände.
Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; anderweitige Verfügungen sind ihm untersagt. Er tritt an Herrn Gorjunkow jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Herrn Gorjunkow nicht gehörenden Gegenstände veräußert, oder wird sie bei Ausführung von Werkverträgen als Stoff verwendet, dann erfasst die Abtretung nur den dem Miteigentum entsprechenden Erlösanteil. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Herrn Gorjunkow, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Herr Gorjunkow wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist das der Fall, kann Herr Gorjunkow verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug geforderten Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen auslegt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Soweit zwischen dem Kunden und dessen Abnehmern ein Kontokorrentverhältnis nach § 355 HGB besteht, bezieht sich die vom Kunden im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Kunden auf den dann vorhanden Saldoüberschuss.
Übersteigt der Wert der Herrn Gorjunkow gegebenen Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, ist sie auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die vorgenannten Sicherheiten insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.

8. Zahlung

Zahlungen haben innerhalb von 16 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Zahlt der Kunde jedoch innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum, kann er ein Skonto von 2 % abziehen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung hat der Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gilt auch für Minderungen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Herr Gorjunkow berechtigt, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen. In der Ausübung dieses Rechts liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Kunde unberechtigt von einem bereits erteilten Auftrag zurück, kann Herr Gorjunkow Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass ein geringer Schaden entstanden ist.

9. Spezialwerkzeuge, Musterschutz

Herr Gorjunkow bleibt Inhaberin des Urheberrechtes an allen von ihr zur Ausführung des Auftrages hergestellten oder angefertigten Entwürfen, Zeichnungen, Muster oder sonstigen Vorlagen. Eine Verwendung dieser Dinge über den konkreten Auftrag hinaus ist nur mit Zustimmung zulässig. Im Bezug auf patent-, muster- und markenrechtlichen Schutz erfolgt die Annahme und Ausführung des Auftrags auf Gefahr und unter Haftung des Bestellers. Er übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von ihm zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Mustern und sonstigen Vorlagen Rechte Dritter nicht berührt werden. Werden gegen Herrn Gorjunkow deswegen Ansprüche erhoben, wird der Besteller Herrn Gorjunkow von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung freistellen.